Ab sofort darf das Jobcenter bei fehlendem Computer/Tablet/Laptop/Drucker für die Schule unterstützen!
![Kostenübernahme für digitale Endgeräte im SGB II - 350 € für Menschen mit Anspruch auf Grundsicherung mit Schulkindern - Kostenübernahme für digitale Endgeräte im SGB II - 350 € für Menschen mit Anspruch auf Grundsicherung mit Schulkindern -](https://stadtschulpflegschaft-soest.de/wp-content/uploads/2021/04/image-1024x580.png)
Kostenübernahme für digitale Endgeräte im SGB II - 350 € für Menschen mit Anspruch auf Grundsicherung mit Schulkindern -
![UPDATE: Notebooks für SchülerInnen: Anspruch auf Zuschuss beim Jobcenter - Was gibt es zu beachten? - Berlin hilft! UPDATE: Notebooks für SchülerInnen: Anspruch auf Zuschuss beim Jobcenter - Was gibt es zu beachten? - Berlin hilft!](https://i0.wp.com/berlin-hilft.com/wp-content/uploads/2021/02/notebook.jpg?fit=640%2C480&ssl=1)
UPDATE: Notebooks für SchülerInnen: Anspruch auf Zuschuss beim Jobcenter - Was gibt es zu beachten? - Berlin hilft!
Antrag auf Übernahme der Kosten für Laptop / Computer / Tablet und Drucker für mein schulpflichtiges Kindes BG-Nr.: ______
![Kostenübernahme für Laptops vom Jobcenter wegen vorhandener Leihgeräte nicht mehr möglich | Karl-Sellheim-Schule Kostenübernahme für Laptops vom Jobcenter wegen vorhandener Leihgeräte nicht mehr möglich | Karl-Sellheim-Schule](https://karl-sellheim-schule.barnim.de/fileadmin/_processed_/6/6/csm_Laptop_Antrag_1024x682_c1e8a4b6d8.jpg)